AUSBILDUNGSZIELE
Die MIT Sicherheit AG bietet Ihnen, in einem geeigneten Lernumfeld in Goldach, den Lehrgang zum Spezialisten/innen ASGS für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Spezialist/in ASGS) an. Mit dieser Ausbildung haben Sie die Möglichkeit an der Berufsprüfung (BP) anzutreten und mit dem eidgenössischen Diplom abzuschliessen. Umfang, Inhalt und Tiefe des Unterrichtsstoffs, richten sich nach den anerkannten Richtlinien der OdA (Organisation der Arbeitswelt, Verein höhere Berufsbildung ASGS). Der Unterrichtsstoff wird nach modernsten Erkenntnissen vermittelt, welche die Umsetzung der Theorie in die Praxis als oberste Priorität sieht. In einem modular gegliederten Unterricht erlernen Sie fundiert die Theorie und werden bereits während des Studiums Schritt für Schritt in die Praxis eingeführt. Daneben werden Themen, wie das Steigern der eigenen Sozialkompetenz, das Erlernen der interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Berufen bis hin zu betriebswirtschaftlichen Kompetenzen vermittelt.
Mit dem Abschluss zum Spezialist/in ASGS erreichen Sie die folgenden Kompetenzziele:
1. Sie sind in der Lage, mit Freude und Motivation die Aufgaben des Spezialist/in Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz zu erfüllen.
2. Sie werden optimal auf die eidgenössischen Berufsprüfungen vorbereitet.
Zudem erreichen Sie folgende Kompetenzziele, welche die laufenden Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten (SiBe) sind:
In der Praxis hat sich die 10-Punkte-Systematik der EKAS, als Gliederung für das betriebliche Sicherheitssystem bewährt. Die spezifischen Aufgaben eines SiBe’s können wie folgt umschrieben werden:
1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele
Der/die Spezialist/in ASGS berät die Geschäftsleitung bei der Formulierung des Sicherheitsleitbilds und bei der Festlegung der Ziele in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Er/sie übernimmt eine aktive Rolle, wenn es darum geht, das Leitbild und die gesetzten Ziele der Unternehmung, den Mitarbeitenden zu kommunizieren.
2. Sicherheitsorganisation
Der/die Spezialist/in ASGS plant und bearbeitet zusammen mit der Geschäftsleitung das betriebliche Sicherheitskonzept und stellt dessen Aktualisierung sicher. Er/sie berät den Arbeitgeber bei der Regelung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb. Bei besonderen Gefahren, bei fehlendem Spezialwissen oder bei betrieblichen Veränderungen, beantragt sie den Beizug eines weiteren Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA).
3. Ausbildung, Instruktion, Information
Auch die Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die regelmässige Instruktion aller Mitarbeitenden, bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, gehören zu den Aufgaben des/der Spezialist/in ASGS. Er/sie berät und unterstützt dabei die Linienverantwortlichen. Er/sie beschafft dazu aktuelle Informationen und Publikationen und leitet sie an Betriebsangehörige weiter. Wichtig ist es auch die durchgeführten Instruktionen und Ausbildungen zu dokumentieren.
4. Sicherheitsregeln, Standards
Als SiBe sorgt der/die Spezialist/in ASGS zusammen mit den Vorgesetzten für die Implementierung von Sicherheitsstandards im Betrieb. Beispielsweise durch die Beschaffung sicherheitskonformer Arbeitsmittel und geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen. Ebenfalls durch Kontrollen der Wirksamkeit der Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen oder durch das Einhalten der Sicherheitsbestimmungen bei allen Arbeiten.
5. Gefährdungsermittlung, Risikobeurteilung
Zur Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung gehören gebäudebezogene Aspekte, wie zum Beispiel Stolperstellen und Fluchtwege, aber auch das korrekte und ergonomische Einrichten von Arbeitsplätzen. Die Suva und die EKAS bieten in zahlreichen Broschüren eine Hilfestellung zur Gefährdungsermittlung. Der/die Spezialist/in ASGS dokumentiert die Ergebnisse und überprüft diese regelmässig. Bei Unfällen unterstützt er/sie die Linienverantwortlichen bei der Unfallabklärung und hält die Vorfälle fest.
6. Massnahmenplanung
Anhand der Gefährdungsermittlung plant, realisiert und dokumentiert der/die Spezialist/in ASGS Sicherheitsmassnahmen inkl. Schwerpunktprogramme und Kampagnen.
7. Notfallorganisation
Für die Notfallorganisation muss der/die Spezialist/in ASGS zusammen mit den Linienvorgesetzten eine wirksame Notfallorganisation aufbauen, das notwendige Erste-Hilfe-Material beschaffen und regelmässig dessen Einsatzbereitschaft überprüfen. Zudem instruiert er/sie die Mitarbeitenden über die Organisation und das Verhalten im Notfall.
8. Mitwirkung
Die Mitwirkung der Arbeitnehmenden ist in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gesetzlich vorgeschrieben. Er/sie berät den Arbeitgeber und macht Vorschläge, wie die Mitwirkung gewährleistet werden kann.
9. Gesundheitsschutz
Auch der Gesundheitsschutz muss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden. Wichtig sind die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitenregelung, der Sonderschutz bestimmter Personengruppen (schwangere Frauen und Jugendliche) sowie die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze und -abläufe.
10. Kontrolle, Audit
Der/die Spezialist/in ASGS plant und dokumentiert die Sicherheitsinspektionen im Betrieb. Zudem führt er/sie eine Unfall- und Absenzen Statistik (Absenzen Management) und informiert ihren Arbeitgeber darüber.
Nutzen
Die Teilnehmenden verfügen über ein breites Wissen in der Thematik rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzes. Nach dem Erwerb des Fachausweises mit dem bestehen der Abschlussprüfung können sie als Spezialist / Spezialistin ASGS in ihrem Betrieb, als selbständige Berater oder als Durchführungsorgan die gesetzlichen Vor- und Aufgaben von ASGS wahrzunehmen und erfüllen.
Zielgruppe
Motivierte und interessierte Personen zum Leitthema. Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte aus Industrie, Gewerbe und der öffentlichen Hand (alle Branchen) welche ihre Kompetenzen mit einem eidgenössischen Abschluss belegen wollen.